Sensibilisierung hinsichtlich der Gefahr für Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, Opfer von Ausbeutung und Menschenhandel zu werden

Aufgrund des Krieges in der Ukraine flüchten weiterhin viele Menschen aus ihrem Land in andere europäische Länder, darunter auch Luxemburg. Dabei handelt es sich überwiegend um Frauen, Kinder und ältere Menschen, die oftmals über keine finanziellen und materiellen Ressourcen verfügen.

Die Nachbarländer der Ukraine haben bereits über Versuche von Ausbeutung oder Menschenhandel berichtet, insbesondere über betrügerische Reisearrangements oder Unterkunftsangebote im Gegenzug für Haushaltsdienste oder Kinderbetreuung, die für den Gastgeber zu erledigen sind.

Diese Meldungen werden sehr ernst genommen und die Mitgliedstaaten sowie alle europäischen Institutionen sind sich bewusst, dass in der aktuellen Situation die Gefahr von Menschenhandel besteht.

Selbst wenn keine böswilligen Absichten vorliegen, kann sich im Laufe der Zeit eine Situation der Ausbeutung oder sogar des Menschenhandels entwickeln. Diese Phänomene erfordern daher eine erhöhte Wachsamkeit seitens der Bevölkerung, um Fälle von Arbeitsausbeutung zu vermeiden, in denen die Opfer ohne Vertrag, ohne Gehalt und ohne jeglichen Sozialschutz dastehen.

Menschenhandel ist eine moderne Form der Sklaverei und wird nach luxemburgischem Recht durch zwei Elemente bestimmt: Eine Handlung (Anwerbung, Transport, Transfer, Beherbergung oder Aufnahme einer Person oder die Übergabe oder Übertragung der Kontrolle über diese Person), die mit dem Vorsatz begangen wird, diese Person auszubeuten. Häufig drohen die Täter mit Anwendung von Zwang, Gewalt oder anderen Formen der Nötigung oder wenden solche Methoden an. Menschenhandel kann verschiedene Formen annehmen:

  • Sexuelle Ausbeutung: Die Opfer werden zur Prostitution gezwungen und der Täter zieht daraus einen unrechtmäßigen Profit.
  • Arbeitsausbeutung: Die Opfer werden gezwungen, unter menschenunwürdigen Bedingungen und ohne (angemessenen) Lohn zu arbeiten. Die Sektoren mit dem höchsten Risiko sind das Baugewerbe, die Landwirtschaft, das Hotel- und Gaststättengewerbe und die Hausarbeit (Haushaltshilfen und Kinderbetreuung).
  • Nötigung zu Straftaten und Verbrechen: Die Opfer werden zu illegalen Handlungen gezwungen, z.B. Drogentransport oder Diebstahl.

Der Überwachungsausschuss zur Bekämpfung des Menschenhandels* unter dem Vorsitz des Ministerium der Justiz möchte darauf hinweisen, dass Menschenhandel eine schwere Verletzung der Menschenrechte ist, deren verschiedene Formen unter anderem von sexueller Ausbeutung, Kinderhandel, Zwangsarbeit und häuslicher Sklaverei bis hin zu erzwungener Kriminalität reichen.

In diesem Zusammenhang hat der Ausschuss schnell reagiert und gemeinsam mit anderen beteiligten Akteuren Präventionsmaßnahmen ergriffen. Das Nationale Aufnahmeamt (Office national de l'accueil, ONA), zusammen mit seinen Partnern von der Caritas und dem Roten Kreuz, klären die Asylbewerber systematisch über Menschenhandel auf und verteilen ein Faltblatt, das potenzielle Opfer über ihre Rechte informieren soll, insbesondere darüber, wo sie Hilfe und Schutz finden können, und dies in einer Sprache, die den Menschen vertraut ist. Eine regelmäßige Aktualisierung der Informationen ist geplant, ebenso wie eine Übersetzung der verfügbaren Informationen ins Ukrainische.

Diese Informationen werden durch die Website www.stoptraite.lu, die Facebook-Seite "stoptraite.lu" sowie die Website des Ministeriums für Justiz erweitert: https://mj.gouvernement.lu/fr/dossiers/2020/lutte-traite-humains.html

Auf der Website des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten gibt es einen Abschnitt mit nützlichen Informationen über und für Personen, die vor dem bewaffneten Konflikt in der Ukraine flüchten: www.maee.gouvernement.lu/ukraine

Eine Informationsbroschüre über das Arbeitsrecht, die den Betroffenen ihre Rechte erläutert und dadurch das Risiko der Ausbeutung verringert, die vom Ministerium für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft, der Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) und der Arbeitsagentur (ADEM) erstellt wurde: https://adem.public.lu/de/actualites/adem/2022/03/ukraine-info.html und https://itm.public.lu/fr/actualites/focus/2022/03/travailler-luxembourg.html

Jegliche Meldungen über Menschenhandel oder Ausbeutung können bei folgenden Stellen übermittelt werden:

  • Kriminalpolizei, Zelle zur Fahndung nach Flüchtigen und Opferschutz Tél.: 113 (24h/24), E-mail: traite@police.etat.lu
  • Hilfsstelle Infotraite Tel: (+352) 27 36 56 46 GSM: +352) 621 351 884 / (+352) 621 316 919 E-mail: info@traite.lu

* Der interministerielle Ausschuss setzt sich aus Vertretern des Ministers der Justiz, des Ministers für die Gleichstellung von Frauen und Männern, des Ministers für Bildung, Kinder und Jugend, des Ministers für Gesundheit, des Ministers für innere Sicherheit, des Ministers für Immigration und Asyl, des Ministers für Arbeit, des Ministers für Mittelstand, dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM), dem Nationalen Aufnahmeamt (ONA), jeder Staatsanwaltschaft, der großherzoglichen Polizei, zwei Vertretern von zugelassenen Hilfsdiensten für Opfer des Menschenhandels und einem Vertreter des Opferhilfedienstes SCAS. Zwei Vertreter der beratenden Kommission für Menschenrechte können in ihrer Funktion als nationale Berichterstatter an den Sitzungen des Ausschusses teilnehmen.

Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz, des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten und des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion

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