Wahlrecht bei den Kommunalwahlen für alle im Großherzogtum Luxemburgs ansässigen Personen

Die Ministerin für Familie und Integration, Corinne Cahen, die Ministerin für Inneres, Taina Bofferding, und die Ministerin der Justiz, Sam Tanson, begrüßen die gestrige Abstimmung in der Abgeordnetenkammer über das Gesetz zur Änderung des geänderten Wahlgesetzes vom 18. Februar 2003.

Die Änderungen zielen insbesondere auf die Abschaffung der fünfjährigen Wohnsitzklausel für ausländische Staatsangehörige, die sich in die Wählerlisten für die Kommunalwahlen eintragen lassen wollen, und auf die Verlängerung der Frist für die Eintragung in die genannten Listen ab. Ziel dieser Änderungen ist es, die Teilnahme ausländischer Staatsangehöriger an den Kommunalwahlen zu erleichtern. Darüber hinaus werden punktuelle Änderungen vorgenommen, um den beiden geplanten größeren Änderungen Rechnung zu tragen.

Dank dieser Änderungen kann künftig jeder Bürger an den Kommunalwahlen teilnehmen, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit und seiner Aufenthaltsdauer. Die Abschaffung der Klausel der fünfjährigen Aufenthaltsdauer richtet sich an alle nicht-luxemburgischen Bürger, unabhängig davon, ob sie EU-Bürger sind oder aus einem Drittstaat kommen.

Die Ministerin für Inneres Taina Bofferding erhofft sich durch diese Maßnahmen "eine stärkere Beteiligung von Ausländern am politischen Leben des Landes. Denn auch wenn die Registrierungsrate seit 1999 kontinuierlich steigt, sind die 22,8 %, die bei den Kommunalwahlen 2017 erreicht wurden, alles andere als zufriedenstellend!"

Einen wichtigen Beitrag zu einer höheren Registrierungsrate soll die nationale Sensibilisierungs- und Informationskampagne "Ich kann wählen" leisten. Diese zielt darauf ab, die Bürger dafür zu sensibilisieren, wie wichtig es ist, über die Zukunft ihrer Gemeinde mitzuentscheiden.

Nach den Zahlen des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion und des Centre d'études et de formations interculturelles et sociales (CEFIS) konnten sich 33% (75.226 Personen) vor den Wahlen 2017 nicht in die Wählerlisten eintragen lassen, weil sie noch nicht seit mindestens fünf Jahren im Großherzogtum Luxemburg lebten.

Die Ministerin für Familie und Integration betonte die Bedeutung und die Auswirkungen dieser Änderung: "Die Menschen erhalten das Wahlrecht, sobald sie in ihrer Gemeinde ankommen. Sie können unmittelbar am politischen Leben teilnehmen und sich leichter integrieren, indem sie sich für die politischen Entscheidungen interessieren, die ihr Leben betreffen."

Eine weitere wichtige Änderung zur Stärkung der politischen Partizipation betrifft die Frist für die Eintragung von nicht-luxemburgischen Staatsbürgern in die Wählerlisten. Um mehr nicht-luxemburgischen Bürgern die Teilnahme an Kommunalwahlen zu ermöglichen, verlängert das neue Gesetz die Frist für die Eintragung von nicht-luxemburgischen Staatsangehörigen in die Wählerlisten um 32 Tage. So wird der letzte Tag der Eintragung in die Wählerlisten und damit der Tag der vorläufigen Einstellung der Listen vom 87. auf den 55. Tag vor den Wahlen verschoben.

Die Ministerin der Justiz betonte, wie wichtig es sei, die Fristen für die Eintragung in das Wählerverzeichnis so weit wie möglich zu verkürzen: "Um die Eintragung in das Wählerverzeichnis für Nicht-Luxemburger so einfach wie möglich zu machen, haben wir ein beschleunigtes Verfahren beim Verwaltungsgericht eingeführt. Diese Maßnahme wird es uns erlauben eine Menge Zeit bei dem gesamten Registrierungsprozess einzusparen. Unser oberstes Ziel bleibt es, die nicht-luxemburgischen Bürgerinnen und Bürger in den demokratischen Prozess einzubeziehen, denn wir betrachten das Wahlrecht als einen wesentlichen Faktor der Integration."

Pressemitteilung des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion, Ministeriums des Innerns und des Ministeriums der Justiz

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