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Sam Tanson stellt den Gesetzentwurf über die Speicherung personenbezogener Daten vor
Am 25. Januar 2023 hat die Justizministerin den Gesetzesentwurf vorgestellt, mit dem die nationalen Rechtsvorschriften über die Vorratsspeicherung personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation an die Anforderungen der jüngsten Urteile des europäischen Gerichtshofs in diesem Bereich angepasst werden sollen.
Mit dem vorgeschlagenen Text soll ein Rahmen für die Speicherung und Nutzung von Verkehrs- und Standortdaten geschaffen werden, der ein Gleichgewicht herstellt zwischen dem Zugang zu den von den Betreibern und Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste verarbeiteten Daten zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Straftaten und zur Abwehr einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Sicherheit einerseits und dem Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger andererseits.
So ermöglichen die vorgeschlagenen gesetzlichen Maßnahmen insbesondere die gezielte Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten auf der Grundlage von Kategorien betroffener Personen oder eines geografischen Kriteriums sowie die schnelle Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten.
Die allgemeine und undifferenzierte Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten ist ausschließlich auf folgende Daten beschränkt:
- Daten zur bürgerlichen Identität zur Bekämpfung der Kriminalität und zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und der nationalen Sicherheit,
- IP-Adressen, die der Quelle der Verbindung zugeordnet sind, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und der nationalen Sicherheit,
Verkehrsdaten und Standortdaten im Falle einer ernsthaften Bedrohung der nationalen Sicherheit, die sich als real und gegenwärtig oder vorhersehbar erweist.
Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz